Durch das Landesgesetz vom 29. Juni 2000, Nr. 12 „Autonomie der Schulen“ wurde die Evaluation der Qualität des Schulsystems eingeführt. Mit dem Landesgesetz vom 24. September 2010, Nr. 11 wurde das Landesgesetz vom 16. Juli 2008, Nr. 5, das sogenannte Bildungsgesetz, um den Artikel 1/bis (Evaluation des Bildungssystems) ergänzt.
Die externen Evaluationen der Schulen im deutschen Bildungssystem der Provinz Bozen werden durch die Landesevaluationsstelle im Schnitt alle sechs Jahre durchgeführt und dienen der Qualitätsentwicklung an den Schulen. Weiterführende Informationen zur Evaluation finden Sie auf der Homepage der Landesevaluationsstelle des deutschen Bildungssystems.
Die Ergebnisse der externene Evaluation 2023/24 des Schulsprengels Sterzing1
finden Sie hier als PDF zur Ansicht oder zum Download:
240320 SSP Sterzing 1 Rückmeldebericht Externe Evaluation 2023-24