nach G.v.D. Nr. 33/2013
Allgemeine Bestimmungen | Programm für Transparenz und Integrität |
Art. 10, Abs. 8, Buchst. a | Transparenzplan* |
Organisation | Allgemeine Akte | Art. 12, Abs. 1, 2 | Allgemeine Bestimmungen auf Landesebene* Regelung der eigenen Tätigkeit* Rundschreiben des Schulamtsleiters* Allgemeiner Verhaltenskodex* Verhaltenskodex des Landes für das Landespersonal* Leitbild der Schule Schulprogramm – Dreijahresplan SchulordnungRundschreiben und Mitteilungen* |
Informationspflichten für Bürger und Bürgerinnen |
Art. 34, Abs. 1, 2 | Alternativangebot zum Religionsunterricht | |
Politisch-administratrive Organe |
Art. 13, Abs. 1, Buchst. a Art. 14 |
Kompetenzen der Schulführungskraft, der Kollegialorgane und des Schulrates Kompetenzen des Lehrerkollegiums: LG 20/1995* und LG 12/2000* |
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Aufträge für Beratung und Mitarbeit | Gliederung der Ämter | Art. 13, Abs. 1, Buchst. b, c | Organigramm der Schule |
Telefon und elektronische Post |
Art. 13, Abs. 1, Buchst. d | Telefon, E-Mail und PEC-Adressen | |
Inhaber von Mitarbeiter- oder Beratungsaufträgen | Art. 15, Abs. 1, 2 | Öffentliche Aufträge – Referententätigkeit | |
Personal | Führungskräfte | Art. 10, Abs. 8, Buchst. d Art. 15, Abs. 1, 2, 5 Art. 41, Abs. 2, 3 |
Lebenslauf Armin Haller * Ernennungen *Erklärungen *Armin Haller wurde mit Dekret der Landesdirektorin Nr. 13634/2018 vom 18.07.2018 für die Schuljahre 2018/2019 – 2021/2022 als Schulführungskraft des SSP Sterzing I ernannt und mit Dekret 10515/2022 bis 31.08.2026 verlängert. |
Personal
Wettbewerbe |
Organisatorische Positionen | Art. 10, Abs. 8, Buchst.d | Schulstellenleiter, stellvertretende Schulführungskraft |
Stellenplan | Art. 16, Abs. 1, 2 | Stellenplan* | |
Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag | Art. 17, Abs. 1, 2 | Personal* | |
Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten | Art. 16, Abs. 3 | Abwesenheiten | |
An die Bediensteten erteilte und autorisierte Auftträge | Art. 18, Abs. 1 | Autorisierte Aufträge | |
Kollektivvertragsverhandlungen | Art. 21, Abs. 1 | Kollektivvertragsverhandlungen* | |
Ergänzende Kollektivvertragsverhandlungen |
Art. 21, Abs. 2 | Dezentrale Kollektivverträge* | |
Art. 19 | Verwaltungspersonal* Rangordnungen* Wettbewerbe für Lehrpersonal und Schulführungskräfte* |
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Performance
Verwaltungstätigkeiten und Verfahren |
System zur Messung und Bewertung der Performance | Nicht zutreffend | |
Performance-Plan | Art. 10, Abs. 8, Buchst. b | Nicht zutreffend | |
Bericht zur Performance | Art. 10, Abs. 8, Buchst. b | Nicht zutreffend | |
Gesamtbetrag der Prämien | Art. 20, Abs. 1 | Prämien*
Gesamtbetrag der mit der Performance verbundenen, bereitgestellten Prämien. |
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Daten zu den Prämien | Art. 20, Abs. 2 | Daten zu den Prämien*
Kriterien für die Zuweisung der zusätzlichen Besoldungselemente, welche im System zur Bewertung und Überprüfung der Performance festgesetzt sind: Schulvertrag-Leistungsprämie-2023-24-SSP-Sterzing1_signed-SGB-CISL-AGB-CGL.pdf Verteilung der zusätzlichen Besoldungselemente in zusammengefasster Form, zwecks Rechenschaftsablegung über den bei der Verteilung der Prämien und Zulagen angewandten Selektivitätsgrad und Differenzierungsmaß bei der Verwendung der Prämien für das Lehr und Verwaltungspersonal |
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Wohlbefinden am Arbeitsplatz | Art. 20, Abs. 3 | Umfrage zum Wohlbefinden | |
Daten zu den Verwaltungstätigkeiten | Art. 24, Abs. 1 | Kennzahlen zum Schulbetrieb | |
Kontrollierte Körperschaften | Beaufsichtigte öffentliche Körperschaften | Nicht zutreffend | |
Gesellschaften mit Beteiligung | Nicht zutreffend | ||
Kontrollierte privatrechtliche Körperschaften | Nicht zutreffend | ||
Grafische Darstellung | Nicht zutreffend | ||
Verwaltungstätigkeiten und Verfahren
Maßnahmen |
Verfahrensarten | Art. 35, Abs. 1, 2 | Verfahrensarten* |
Monitoring der Verfahrenszeiten | Art. 24, Abs. 2 | Monitoring | |
Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen | Art. 35, Abs. 3 | Verantwortlicher für das Einholen von Daten | |
Maßnahmen politische Organe | Art. 23 | Beschlüsse des Schulrates | |
Maßnahmen
Ausschreibungen und Verträge |
Maßnahmen Führungskräfte | Art. 23 | Maßnahmen der Schulführungskraft |
Art. 37, Abs. 1, 2 | Ausschreibungen und Verträge AOV-Programmierung |
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Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen | Kriterien und Modalitäten | Art. 26, Abs. 1 | Kriterienbeschlüsse
Schulratsbeschluss zum Höchstausmaß der Schülerbeiträge und Betrag bei Bedürftigkeit Beschluss Nr. 15-2024 – Festlegung der Pauschalbeiträge zur Erweiterung des Bildungsangebotes |
Subventionen, Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen
Bilanzen |
Gewährungsakte | Art. 26, Abs. 2 Art. 27 |
Gewährungsakte:
Es wurde kein Gewährungsakt erlassen |
Haushaltsvoranschlag und Rechnungslegung | Art. 29, Abs. 1 | Haushaltsvoranschlag und Rechnungslegung | |
Bilanzen
Liegenschaften und Vermögensverwaltung |
Plan zu den Indikatoren und Bilanzergebnissen | Art. 29, Abs. 2 | Plan zu den Indikatoren und Bilanzergebnissen |
Liegenschaftsvermögen | Art. 30 | Die Schule verfügt über kein Immobilienvermögen, das Schulgebäude befindet sich im Eigentum der Gemeinde Sterzing* | |
Miet- oder Pachtzinse | Nicht zutreffend | ||
Raumplanung und Raumordung | Nicht zutreffend | ||
Kontrollen über die Verwaltung und Beanstandungen | Unabhängige Bewertungsgremien, Bewertungsgremien oder andere Gremien mit gleichartiger Funktion | Art. 31, Abs. 1 | Kontrollen und Erhebungen zur Verwaltung
An den Schulen gibt es im Sinne vorn Artikel 74 des Gv.D.Nr. 150/2009 keine unabhängigen Bewertungsgremien. Die Kontrollorgane üben gleichartige Funktionen aus. Veröffentlichung der Bestätigungen über die Veröffentlichtungspflichten (Link zu den Bestätigungen) Nicht umgesetzte Beanstandungen der Kontrollorgane |
Verwaltungs- und Rechnungsprüforgane | Die Kontrolle über die ordungsbgemäße Verwaltung und Buchhaltung in den Schulen wird von einem Kontrollorgan durchgeführt.
Veröffentlichung der Berichte der Kontrollorgane: |
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Erbrachte Dienstleistungen
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Dienstcharta und Qualitätsstandards | Art. 32, Abs. 1 | Interne Schulordnung (Dienstcharta und Qualitätsstandards) |
Sammelklagen | Gegen die Schule wurde keine Sammelklage eingereicht | ||
Wartelisten | Nicht zutreffend | ||
Verbuchte Kosten | Art. 32, Abs. 2, Buchst. a Art. 10, Abs. 5 |
Nicht zutreffend | |
Durchschnittliche Dauer für die Durchführung der Dienste und Leistungen | Art. 32, Abs. 2, Buchst. b | Durchschnittsdauer für die Durchführung der Dienste und Leistungen. | |
Onlinedienste | In Bearbeitung | ||
Zahlungen der Verwaltung | Indikator zum Zahlungsverhalten der Verwaltung | Art. 33 | Indikator zum Zahlungsverhalten
Dreimonatlicher Pünktlichkeitsindikator der Zahlungen |
IBAN und elektronische Zahlungen | Art. 36 | Kontodaten der Schule
Alle Einzahlungen an die Schule erfolgen über das System „PagoPa“ (Verlinkung zum PagoPa-Portal) |
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Zahlungen nach Ausgabenkode | Art. 4-bis | Zahlungen nach Ausgabenkode | |
Weitere Inhalte | Bürgerzugang
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Mit Artikel 5 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. Marz 2013, Nr. 33, wurde der Bürgerzugang eingeführt. Diese Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht gemäß dem genannten gesetzesvertretenden Dekret von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin angefordert werden können.
Zugangsvoraussetzungen: Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden. Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten. |
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* = externer Link |