Die Eltern teilen der Schule zusammen mit der Einschreibung mit wenn auf den Religionsunterricht verzichtet wird.
Die Wahl kann innerhalb Jänner für das darauf folgende Schuljahr geändert werden.
Je nach Bedarf und personellen Möglichkeiten der Schule erhält der Schüler/die Schülerin während dieser Zeit Sprachunterricht in der Schulsprache oder besucht den Unterricht in einer anderen Klasse.
Für Randstunden kann nach schriftlicher Vereinbarung mit den Eltern der Schüler/die Schülerin in der Früh später in die Schule kommen oder diese am Ende früher verlassen, wobei für den Schulweg die mit den Eltern schriftlich vereinbarten Regelungen gelten.